Kosten
Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Grundlage der Rechnung sind die jeweils erbrachten medizinischen Leistungen sowie der damit verbundene Aufwand.
Die Behandlungskosten richten sich daher nach Art und Umfang der Diagnostik und Therapie.
Privatversicherte Patienten erhalten eine Rechnung nach GOÄ und können diese in der Regel bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe einreichen.
Hinweis für gesetzlich Versicherte
Gesetzlich versicherte Patienten können die Leistungen in meiner Praxis selbstverständlich ebenfalls in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall als Selbstzahlerleistung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bei Fragen zu den zu erwartenden Kosten sprechen Sie mich gerne vor Beginn der Behandlung an.